TSV Neckargröningen e.V.

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    Wie werde ich Mitglied?

    Sie wollen Mitglied bei uns werden? Das ist ganz einfach, nutzen Sie einfach eine der beiden nachstehenden Möglichkeiten:

    • Online-Aufnahmeantrag: Bitte rufen Sie Online-Aufnahmeantrag auf und füllen Sie diesen vollständig aus. Alle mit " * " gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Diese Angaben benötigen wir zwingend, ohne diese Pflichtangeben können Sie den Aufnahmeantrag nicht absenden. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätgung mit Ihren Angaben.  
    • Papierhafter Aufnahmeantrag: Bitte den Aufnahmeantrag anklicken (bitte beachten Sie, dass pro Mitglied ein Aufnahmeantrag sowie ein SEPA-Mandat notwendig ist) und das PDF-Dokument (3 Seiten) ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Die 3. Seite, die "Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO", ist für Sie bestimmt. Bevor Sie den Aufnahmeantrag unterschreiben beachten Sie bitte unsere gültige Satzung, die Beitragsordnung sowie die Ehrenordnung. Den Aufnahmeantrag und das SEPA-Mandat geben Sie bitte bei Ihrem Abteilungsleiter/in ab oder senden sie an TSV Neckargröningen e. V., Postfach 1109, 71680 Remseck oder per Mail an schriftfuehrer@tsv-neckargroeningen.de.
    • Änderungswünsche zur Mitgliedschaft: Senden Sie uns eine formlose Mitteilung per Mail oder nutzen Sie den Online-Änderungsantrag.
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    Finanzielle Unterstützung zum Mitgliedsbeitrag beim TSV

    Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass die Bundesregierung ein Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung stellt, mit dem Kindern und Jugendlichen Teilhabe u.a. an Vereinen ermöglicht werden soll.

     

    Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

    • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II),
    • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII),
    • Kinderzuschlag – KIZ nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
    • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach § 3 AsylbLG in Verbindung mit § 6 AsylbLG beziehen.

     

    Die Unterstützung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig für die Bewilligung der Anträge ist das Jobcenter der Agentur für Arbeit oder das Sozialamt beim Landratsamt. Aktuell (Stand Januar 2014) werden bis zu 10 Euro monatlich gefördert.

    Der TSV Neckargröningen eV. möchte mit diesem Hinweis aktiv dazu beitragen, dass jedes Kind die Chance erhält, sich im Vereinsleben entwickeln zu können. Informieren Sie sich bei den oben genannten Stellen.

    Alle Information erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landratsamtes in Ludwigsburg.

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