TSV Neckargröningen e.V.

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    Jugendordnung

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    Wahl- und Geschäftsordnung

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    Datenschutzordnung

    Die Datenschutzordnung finden Sie hier. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.

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    Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen / Kurse des TSV

    Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen / Kurse des TSV

    Präambel

    Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf alle Menschen, gleich welcher Herkunft und Geschlecht. Soweit in dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche oder weibliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher und weiblicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern allen Mitgliedern in gleicher Weise offensteht.

    Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für die aktuellen Veranstaltungen / Kursangebote der TSV Neckargröningen e.V., Postfach 1109 in 71680 Remseck am Neckar, im Folgenden TSV genannt. Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen des TSV zustande.

    Für den Bogensport gelten zudem noch die Teilnahmebedingungen für Bogenschießen beim TSV, Verhaltensregeln beim Bogenschießen sowie die Belehrung für Bogenschützen. Diese sind unter der Homepage abrufbar.

    § 1  Anmeldung/Kursteilnahme/Zeiten/Preise

    1. Die Anmeldung zu einem Kurs kann nur in Schriftform auf dem hierfür vorgesehenen Formular erfolgen oder per Online-Formular auf der Webseite des TSV getätigt werden.
    2. Für jeden Teilnehmer ist eine Anmeldung auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte oder unlesbare Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Mit der Unter-schrift erkennt der bzw. die Anmeldende die Teilnahmebedingungen an.
    3. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben. Platzreser-vierungen können nicht entgegen genommen werden.
    4. Sind alle Plätze des Kurses bereits belegt, setzen wir die Anmeldung auf eine Warteliste. In diesem Falle erhält der/die Anmeldende eine schriftliche Mitteilung.
    5. Eine Teilnahme kann in diesem Fall erst nach Freiwerden eines Kursplatzes zugesagt werden.
    6. Eine Kursteilnahme nach Kursbeginn ist nur möglich, wenn die vom TSV festgelegte max. Teilnehmerzahl des Kurses noch nicht erreicht ist, der Übungsleiter dieses befürwortet und keine sonstigen Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. Erst mit dem Eingang der Kursgebühr kann eine Aufnahme in den Kurs erfolgen.
    7. Sollte der Kurs mangels Erreichen der veröffentlichten Mindestteilnehmerzahlen nicht zustande kommen, behält sich der TSV vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer schriftlich informiert und bereits getätigte Zahlungen rückerstattet.
    8. Die Mindestübungszeit beträgt 45 Minuten pro Übungsstunde. Die zusätzlichen 15 Minuten sind grundsätzlich für organisatorische Aufgaben Anwesenheitslisten / Fragen / Informationen u.a.) und für den Übergang zur Nachfolgegruppe vorgesehen, können selbstverständlich aber auch für den Sportbetrieb genutzt werden. Grundlage für die Berechnung der Kurstage ist die Anzahl der Lehrerarbeitstage in Baden Württemberg.
    9. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Ein Anspruch auf Rückerstattung kann in diesem Fall leider nicht gewährt werden. Ein/e Ersatzteilnehmer/in wird ohne zusätzliche Kosten gerne akzeptiert. Die Ab-/Ummeldungen müssen schriftlich erfolgen.
    10. Derzeit gelten folgende Preise: Es gilt die jeweils aktuelle Gebührentabelle.

    § 2  Rücktritt

    Ein Rücktritt ist unter folgenden Stornobedingungen möglich jederzeit möglich:

    • Storno bis zwei Wochen vor Kursbeginn 100% Erstattung,
    • danach bis zum Kursbeginn 50%,
    • danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
    § 3  Zahlungsbedingungen
    Die Kursgebühr wird unmittelbar nach Kursbeginn, jedoch vor Ende des laufenden Kurses,  von dem angegebenen Konto abgebucht. Falls Sie Fragen zu einer Abbuchung haben, bitten wir Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen, bevor Sie die Abbuchung stornieren.
    § 4  Störungen/Kursausfall
    Im Falle einer technischen Störung des Bewegungsraumes oder der Belegung des Raumes durch den Träger, die Stadt Remseck am Neckar, muss der Kurs ausfallen. Sollte ein Übungsleiter ausfallen und der TSV kann keinen Ersatzübungsleiter stellen, muss der Kurs-tag ausfallen. Dieses wird den Teilnehmern schriftlich durch Aushang an der Sportanlage oder per E-Mail mitgeteilt. Eine telefonische Mitteilung erfolgt nicht. Der ausgefallene Tag wird, wenn möglich, am Ende des Kurses angehängt.  Sollte der Kursbetrieb durch einen oder mehrere Kursteilnehmer massiv gestört werden, behalten wir uns vor, den oder die Teilnehmer von der weiteren Kursteilnahme auszuschließen. In diesem Fall hat der TSV Anspruch auf den vollen bereits bezahlten Kursbeitrag.
    § 5  Rückzahlung
    Eine Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen an dem Kurs dauerhaft nicht mehr teilnehmen kann. Diese sind durch ein ärztliches Attest zu belegen. Kann der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen lediglich an einzelnen Kursstunden nicht teilnehmen, so kann hierfür keine Rückzahlung oder Gutschrift erfolgen.
    § 6  Benutzungsordnung
    Der Kursteilnehmer erkennt mit der Anmeldung die jeweilige Benutzungsordnung der Sportanlagen an. Diese hängen an allen Sportanlagen aus.
    § 7  Haftung
    Der TSV übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die mit unseren Veranstaltungen im Zusammenhang stehen. Durch die Zahlung der Kursgebühr sind die Kursteilnehmer im Rahmen unsers Sportversicherungsvertrages unfallversichert.
    § 8  Datenschutz
    Die persönlichen Daten der Interessenten und Kursteilnehmer werden ausschließlich zur internen Verwendung wie Kursanmeldung und Abrechnung sowie zur Ankündigung neuer Kursangebote in der EDV gespeichert. Die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Diese Webseite benutzt das Buchungssystem der Yolawo GmbH („Yolawo“). Yolawo ist eine Buchungssoftware, die es dem TSV Neckargröningen ermöglicht, Online-Anmeldungen und -Bezahlungen für seine Sportangebote über diese Webseite abzuwickeln. Daher wird beim Besuch derjenigen Unterseiten dieser Webseite, die das Yolawo-Buchungssystem eingebettet haben, eine direkte Verbindung zu den Yolawo-Servern hergestellt. Da die Nutzung des Yolawo-Buchungssystems im Interesse einer nutzerfreundlichen Online-Buchung erfolgt, besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Alle personenbezogenen Daten, die bei einer Anmeldung über das Yolawo-Buchungssystem eingegeben werden, werden somit auch an Yolawo übermittelt. Wir haben mit Yolawo eine vertragliche Vereinbarung zur Verarbeitung der Daten i.S.d. Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Yolawo und seine Dienstleistungspartner (z. B. der zertifizierte Zahldienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland) nutzen diese Daten ausschließlich dazu, die eingegangen Buchungen und Bezahlungen im Auftrag des TSV Neckargröningen e. V. abzuwickeln. Es wird somit sichergestellt, dass weder Yolawo noch Dritte die Daten für andere Zwecke als für die Abwicklung der Buchungen nutzen dürfen.Näheres ist aus dem angehängten Informationsblatt „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO“ zu entnehmen.
    § 9  Sonstiges
    Für Preis und Umfang unserer Leistungen sind ausschließlich die vom TSV veröffentlichten Preise und Leistungsbeschreibungen maßgebend. Nebenabreden oder sonstige Abmachungen bedürfen der Schriftform. Der TSV übernimmt keine Garantie für das Erreichen des angestrebten Lehrziels eines Kurses.
    § 10 Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
     
    Resmeck, 6. Juli 2023
    gez. Leitenberger   gez. Krause
                          Vorsitzende
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    Einverständniserklärung und Haftungsfreistellung

    Diese Einverständniserklärung bitte downloaden, ausdrucken und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben mitgeben. Die Einverständniserklärung ist zwingend. Liegt diese nicht vor, darf der Jugendliche die Fahrt nicht antreten.

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    Teilnahmebedingungen für Ausfahrten

    Richtlinie für Ausfahrten

    des Turn- und Sportverein Neckargröningen e.V.

    Inhaltsverzeichnis

    Präambel 1

    1. Vorbemerkung  1

    2. Regeln 

    2Präambel

    Die Regelungen in dieser Richtlinie beziehen sich gleichermaßen auf alle Menschen, gleich welcher Herkunft und Geschlecht. Soweit in dieser Richtlinie im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche oder weibliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher und weiblicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern allen Mitgliedern in gleicher Weise offensteht.

    1. Vorbemerkung

    Generell ist jeder Teilnehmer für sich selbst und seine Ausrüstung verantwortlich. Dies beinhaltet aber auch das Verhalten des Einzelnen und darf nicht im Widerspruch zu unserem Leitbild und Ehrenkodex stehen. Jeder Teilnehmer hat sich innerhalb der Gruppe, aber auch gegenüber Dritten entsprechend zu verhalten.  Für alle Teilnehmer gelten zudem die nachstehenden Regeln.

    2. Regeln

    1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage www.tsv-neckargroeningen.de und ist mit der Bestätigung verbindlich. 
    2. Alleinreisende Jugendliche müssen bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, erst dann wird die Anmeldung gültig.
    3. Alleinreisende Jugendliche haben sich an die Regeln der Einverständnis-erklärung zu halten.
    4. Der Verein stellt keine Ausrüstung, dies ist alleinige Sache des Teilnehmers.
    5. Die Kosten werden zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung per Sepa-Lastschrift vom angegebenen Konto des Teilnehmers durch den TSV Neckargröningen e.V. eingezogen.
    6. Gehen mehr Anmeldungen ein wie Plätze zur Verfügung stehen gibt es eine Warteliste.
    7. Alle Teilnehmer sind über eine zusätzliche Unfallversicherung des WLSB versichert. Grundsätzlich ist aber jeder für sein Handeln selbst verantwortlich.
    8. Bei einer Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltung werden die Kosten wieder erstattet. Nach Ablauf können die Kosten nur erstattet werden, wenn eine Ersatzperson gefunden wird.
    9. Die Ausfahrt findet bei jedem Wetter statt, bei Schneemangel gibt es ein Alternativprogramm.
    10. Die Abfahrt vom Veranstaltungsort muss wg. den Lenkzeiten des Fahrers pünktlich stattfinden. Bei Verspätung einzelner Personen z.B. durch einen Unfall muss die Rückfahrt selbst organisiert werden.
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