Datenschutzordnung
Die Datenschutzordnung finden Sie hier. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen / Kurse des TSV
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen / Kurse des TSV
Präambel
Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf alle Menschen, gleich welcher Herkunft und Geschlecht. Soweit in dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche oder weibliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher und weiblicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern allen Mitgliedern in gleicher Weise offensteht.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für die aktuellen Veranstaltungen / Kursangebote der TSV Neckargröningen e.V., Postfach 1109 in 71680 Remseck am Neckar, im Folgenden TSV genannt. Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen des TSV zustande.
Für den Bogensport gelten zudem noch die Teilnahmebedingungen für Bogenschießen beim TSV, Verhaltensregeln beim Bogenschießen sowie die Belehrung für Bogenschützen. Diese sind unter der Homepage abrufbar.
§ 1 Anmeldung/Kursteilnahme/Zeiten/Preise
- Die Anmeldung zu einem Kurs kann nur in Schriftform auf dem hierfür vorgesehenen Formular erfolgen oder per Online-Formular auf der Webseite des TSV getätigt werden.
- Für jeden Teilnehmer ist eine Anmeldung auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte oder unlesbare Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Mit der Unter-schrift erkennt der bzw. die Anmeldende die Teilnahmebedingungen an.
- Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben. Platzreser-vierungen können nicht entgegen genommen werden.
- Sind alle Plätze des Kurses bereits belegt, setzen wir die Anmeldung auf eine Warteliste. In diesem Falle erhält der/die Anmeldende eine schriftliche Mitteilung.
- Eine Teilnahme kann in diesem Fall erst nach Freiwerden eines Kursplatzes zugesagt werden.
- Eine Kursteilnahme nach Kursbeginn ist nur möglich, wenn die vom TSV festgelegte max. Teilnehmerzahl des Kurses noch nicht erreicht ist, der Übungsleiter dieses befürwortet und keine sonstigen Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. Erst mit dem Eingang der Kursgebühr kann eine Aufnahme in den Kurs erfolgen.
- Sollte der Kurs mangels Erreichen der veröffentlichten Mindestteilnehmerzahlen nicht zustande kommen, behält sich der TSV vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer schriftlich informiert und bereits getätigte Zahlungen rückerstattet.
- Die Mindestübungszeit beträgt 45 Minuten pro Übungsstunde. Die zusätzlichen 15 Minuten sind grundsätzlich für organisatorische Aufgaben Anwesenheitslisten / Fragen / Informationen u.a.) und für den Übergang zur Nachfolgegruppe vorgesehen, können selbstverständlich aber auch für den Sportbetrieb genutzt werden. Grundlage für die Berechnung der Kurstage ist die Anzahl der Lehrerarbeitstage in Baden Württemberg.
- Bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Ein Anspruch auf Rückerstattung kann in diesem Fall leider nicht gewährt werden. Ein/e Ersatzteilnehmer/in wird ohne zusätzliche Kosten gerne akzeptiert. Die Ab-/Ummeldungen müssen schriftlich erfolgen.
- Derzeit gelten folgende Preise: Es gilt die jeweils aktuelle Gebührentabelle.
§ 2 Rücktritt
Ein Rücktritt ist unter folgenden Stornobedingungen möglich jederzeit möglich:
- Storno bis zwei Wochen vor Kursbeginn 100% Erstattung,
- danach bis zum Kursbeginn 50%,
- danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Einverständniserklärung und Haftungsfreistellung
Diese Einverständniserklärung bitte downloaden, ausdrucken und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben mitgeben. Die Einverständniserklärung ist zwingend. Liegt diese nicht vor, darf der Jugendliche die Fahrt nicht antreten.
Teilnahmebedingungen für Ausfahrten
des Turn- und Sportverein Neckargröningen e.V.
Inhaltsverzeichnis
Die Regelungen in dieser Richtlinie beziehen sich gleichermaßen auf alle Menschen, gleich welcher Herkunft und Geschlecht. Soweit in dieser Richtlinie im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche oder weibliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher und weiblicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern allen Mitgliedern in gleicher Weise offensteht.
1. Vorbemerkung
Generell ist jeder Teilnehmer für sich selbst und seine Ausrüstung verantwortlich. Dies beinhaltet aber auch das Verhalten des Einzelnen und darf nicht im Widerspruch zu unserem Leitbild und Ehrenkodex stehen. Jeder Teilnehmer hat sich innerhalb der Gruppe, aber auch gegenüber Dritten entsprechend zu verhalten. Für alle Teilnehmer gelten zudem die nachstehenden Regeln.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage www.tsv-neckargroeningen.de und ist mit der Bestätigung verbindlich.
- Alleinreisende Jugendliche müssen bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, erst dann wird die Anmeldung gültig.
- Alleinreisende Jugendliche haben sich an die Regeln der Einverständnis-erklärung zu halten.
- Der Verein stellt keine Ausrüstung, dies ist alleinige Sache des Teilnehmers.
- Die Kosten werden zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung per Sepa-Lastschrift vom angegebenen Konto des Teilnehmers durch den TSV Neckargröningen e.V. eingezogen.
- Gehen mehr Anmeldungen ein wie Plätze zur Verfügung stehen gibt es eine Warteliste.
- Alle Teilnehmer sind über eine zusätzliche Unfallversicherung des WLSB versichert. Grundsätzlich ist aber jeder für sein Handeln selbst verantwortlich.
- Bei einer Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltung werden die Kosten wieder erstattet. Nach Ablauf können die Kosten nur erstattet werden, wenn eine Ersatzperson gefunden wird.
- Die Ausfahrt findet bei jedem Wetter statt, bei Schneemangel gibt es ein Alternativprogramm.
- Die Abfahrt vom Veranstaltungsort muss wg. den Lenkzeiten des Fahrers pünktlich stattfinden. Bei Verspätung einzelner Personen z.B. durch einen Unfall muss die Rückfahrt selbst organisiert werden.